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Astrid Wallmann
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Frage von Thomas S. •

Halten Sie Frau Wallmann einen Stundenlohn von 12,26 € - 13,25€ für die studentische Mitarbeit in einer am Universitätsklinikum Frankfurt am Main betriebenen Autismusstudie für angemessen?

Guten Tag Frau Wallmann,

Die Uni Frankfurt ist an einer Studie zur Frühförderung von Kleinkindern mit Autismus-Spektrum-Störung beteiligt. Für eine längerfristige Mitarbeit werden Studierende gesucht, die neben allgemein höherwertigen Kompetenzen auch Erfahrung mit Testinstrumenten wie dem SETK, Entwicklungs- und Intelligenztests (Bayley-III-Skalen, WPPSI-III, WISC-IV) oder dem Kinder-DIPS mitbringen sollen.

unistellenmarkt.de/anzeige/218106-studentische-hilfskraft-in-autismusstudie

Screenshot der Ausschreibung:

ibb.co/WW39bd2

Als Lohn werden 12,26 €/h - 13,25 €/h vorgesehen.
Sehen Sie diese Lohnfindung bezogen auf die gewünschte Kompetenzen als angemessen an?

Generell werden studentische Hilfskräfte schlecht behandelt:

tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsbedingungen-grenzen-an-ausbeutung-studentische-hilfskrafte-leisten-laut-studie-oft-unbezahlte-uberstunden-9214575.html

Erkennen Sie Bedarf für die Landespolitik?

Mit freundlichen Grüßen,Thomas S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität.  Dieser Kodex wurde am 13. Dezember 2021 unterschrieben. Danach erhalten die studentischen Hilfskräfte eine Vergütung, die bei mindestens 12,00€ liegt, beginnend mit dem Sommersemester 2022. Ich halte dies für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig müssen wir weiterhin die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen im Blick behalten und das Land muss - gemeinsam mit den Hochschulen und Partnern - den "Kodex für gute Arbeit" weiterentwickeln. 

Den vollständigen Text der Vereinbarung finden Sie hier:

https://wissenschaft.hessen.de/studieren/hessens-hochschulstrategie/kodex-fuer-gute-arbeit 

Die Regelungen für studentische Hilfskräfte sind in § 10 aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

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