Mit der in Hessen gewährten Sachleistungsbeihilfe eröffnet die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) freiwillig gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten sowie ihren Angehörigen eine einzigartige Möglichkeit, einer finanziellen Erleichterung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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