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Tobias Koch
Im System der Beihilfe als beamtenrechtliches Sicherungssystem der Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ist keine Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich und privat versicherten Berechtigten angelegt
Bei beihilfeberechtigten Witwen und Witwern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, besteht bereits ein eigenständiger und vollumfänglicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Gesundheitsministerium kann ich Ihnen mitteilen, dass das Land Hessen gleichwohl aktuell im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um die Auswirkungen der Beschlüsse zu erörtern.
Mit der in Hessen gewährten Sachleistungsbeihilfe eröffnet die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) freiwillig gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten sowie ihren Angehörigen eine einzigartige Möglichkeit, einer finanziellen Erleichterung.