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Antwort 06.07.2025 von Astrid Wallmann CDU

Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.

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Antwort 05.06.2025 von Astrid Wallmann CDU

Wie im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode vereinbart, wird die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die sog. Sachleistungsbeihilfe, evaluiert; diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.

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Antwort 07.05.2025 von Astrid Wallmann CDU

Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an.

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Antwort 15.04.2025 von Astrid Wallmann CDU

Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.

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Antwort 13.01.2025 von Astrid Wallmann CDU

Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich oder privat, ist im hessischen Beihilferecht allerdings nicht vorgesehen. Die Einführung einer solchen „pauschalen Beihilfe“ würde sich für die meisten Beihilfeberechtigten als nachteilig erweisen.

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Antwort 30.09.2024 von Astrid Wallmann CDU

Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern findet in Hessen als Regelform in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum statt.