Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Antwort 04.07.2024 von Astrid Wallmann CDU
Antwort 29.03.2024 von Astrid Wallmann CDU
Der Hessische Ministerpräsident setzt mit dem Erlass demnach einen Punkt des Koalitionsvertrages um und orientiert er sich an den neuesten Empfehlungen des Rates der Deutschen Rechtschreibung vom 15.12.2023.
Antwort 01.02.2024 von Astrid Wallmann CDU
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.

