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Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Wie im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode vereinbart, wird die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die sog. Sachleistungsbeihilfe, evaluiert; diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.
Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an.
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich oder privat, ist im hessischen Beihilferecht allerdings nicht vorgesehen. Die Einführung einer solchen „pauschalen Beihilfe“ würde sich für die meisten Beihilfeberechtigten als nachteilig erweisen.
