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NGO's Sehr geehrte Frau Wallmann, ist bezüglich des NGO-Fragenkatalogs noch mit der Beantwortung zu rechnen ??? mit einer ordentlichen Aufklärung über die Bezahlung mit Steuergeldern. ???
die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Diese hat die Anfrage mit Drucksache 20/15101 beantwortet.
Zu der aktuellen Debatte, wie auch zu früheren Diskussionen, haben verschiedene Faktoren beigetragen, wobei ich nicht den Eindruck habe, dass „auf den Rentnern herumgeritten“ wird
Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Wie im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode vereinbart, wird die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die sog. Sachleistungsbeihilfe, evaluiert; diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.