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NGO's Sehr geehrte Frau Wallmann, ist bezüglich des NGO-Fragenkatalogs noch mit der Beantwortung zu rechnen ??? mit einer ordentlichen Aufklärung über die Bezahlung mit Steuergeldern. ???
die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Diese hat die Anfrage mit Drucksache 20/15101 beantwortet.
Mit der in Hessen gewährten Sachleistungsbeihilfe eröffnet die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) freiwillig gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten sowie ihren Angehörigen eine einzigartige Möglichkeit, einer finanziellen Erleichterung.
Die Kommunalrechtsnovelle, in deren Zuge auch die Wahlrechtsreform beschlossen wurde, ist mit dem Stimmen von CDU und SPD im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Als Mitglied der CDU-Fraktion habe ich zugestimmt.