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Antwort 04.07.2024 von Astrid Wallmann CDU

Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.

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Antwort 29.03.2024 von Astrid Wallmann CDU

Der Hessische Ministerpräsident setzt mit dem Erlass demnach einen Punkt des Koalitionsvertrages um und orientiert er sich an den neuesten Empfehlungen des Rates der Deutschen Rechtschreibung vom 15.12.2023.

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Antwort 01.02.2024 von Astrid Wallmann CDU

Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.

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Antwort 20.01.2024 von Astrid Wallmann CDU

Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.

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Antwort 01.01.2024 von Astrid Wallmann CDU

bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall, das dem Grundsatz der Anlassbezogenheit unterliegt. D

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Antwort 19.12.2023 von Astrid Wallmann CDU

Hessen hat im Rahmen des Energiegipfels beschlossen, dass 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie festgelegt werden.