
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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Tobias Koch
Wie im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode vereinbart, wird die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die sog. Sachleistungsbeihilfe, evaluiert; diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.
Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an.
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich oder privat, ist im hessischen Beihilferecht allerdings nicht vorgesehen. Die Einführung einer solchen „pauschalen Beihilfe“ würde sich für die meisten Beihilfeberechtigten als nachteilig erweisen.
Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern findet in Hessen als Regelform in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum statt.