Haben Sie für oder gegen die Wahlrechtsreform gestimmt, die am 31.01. vom Hessischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft wurde? Welche Folgen wird dies haben?
Guten Tag Frau Wallman
am 31.01.26 hat das Hessische Verfassungsgericht die Wahlrechtsreform als verfassungswidrig eingestuft. (1) Dies ist, wenn ich mich an die Debatte erinnere, abzusehen oder wurde zumindest vermutet, dass dies der Fall ist.
Meine Frage: Haben Sie für oder gegen das Gesetz gestimmt?
Welche Folgen wird es haben, dass eben keine Gesetze erlassen werden, die eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit haben?
Welche Konsequenzen wird es für die Politiker haben, die dies vorangetrieben haben, wie Innenminister Poseck, oder das Gesetz mitgeschrieben haben?
Wie Sie wissen, ist Reflexion und Fehleraufarbeitung/Konsequenzen ein zentraler Aspekt jeder Demokratie.
Danke für eine ehrliche Antwort.
F.B
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Kommunalrechtsnovelle, in deren Zuge auch die Wahlrechtsreform beschlossen wurde, ist mit dem Stimmen von CDU und SPD im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Als Mitglied der CDU-Fraktion habe ich zugestimmt.
Grundlage für die Reform war der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, in dem vereinbart wurde, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Wahlrecht zu evaluieren und dabei u.a. auch einen Wechsel des Auszählverfahrens von Hare/Niemeyer auf d’Hondt zu eruieren. Seitens der Spitzenverbände wurde der Gesetzesentwurf deutlich unterstützt, war er doch darauf gerichtet, die Arbeit in den Kommunalparlamenten zu vereinfachen und Entscheidungen zu beschleunigen.
Das Verfahren nach d’Hondt wurde dabei bisher von allen Verfassungsgerichten als verfassungsgemäß angesehen. Aus diesem Grund war es eben nicht abzusehen, dass der Hessische Staatsgerichtshof zu diesem Urteil kommt. Auch wenn man die Berichterstattungen darüber liest, so wurde vielmehr festgestellt, dass alle Verfahren gewissen Vor- und Nachteile haben.
Selbstverständlich ist das Urteil des Staatsgerichtshofes vollumfänglich zu respektieren und vor allem auch direkt umzusetzen. Es ist gut, dass rechtzeitig vor der Kommunalwahl auch Rechtsklarheit herrscht.
Wir können froh sein, dass wir in einer Demokratie leben und eine funktionierende Gewaltenteilung haben. Das ist in unserer Welt nicht selbstverständlich. In den vergangenen Jahren ist es immer mal vorgekommen, dass ein Verfassungsgericht Gesetze auf Landes- oder Bundesebene korrigiert hat. Gleichzeitig sind auch mehrere Klagen gegen Gesetze gescheitert.
Als Politiker muss man sich selbstverständlich immer hinterfragen und bestmöglich beraten lassen. Das ist auch im aktuellen Fall erfolgt – wie erwähnt haben die Kommunalen Spitzenverbänden, also gerade die kommunale Ebene, um die es geht, dieses Gesetz unterstützt.
Abschließend hoffe ich sehr, dass viele Menschen in Hessen ihr Wahlrecht nutzen und die Kommunalwahlen in Hessen eine hohe Wahlbeteiligung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

