Fragen und Antworten
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
Mit der in Hessen gewährten Sachleistungsbeihilfe eröffnet die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) freiwillig gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten sowie ihren Angehörigen eine einzigartige Möglichkeit, einer finanziellen Erleichterung.
Die Kommunalrechtsnovelle, in deren Zuge auch die Wahlrechtsreform beschlossen wurde, ist mit dem Stimmen von CDU und SPD im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Als Mitglied der CDU-Fraktion habe ich zugestimmt.


