(...) Hessen ist Vorreiter bei der Aufklärung der cum/ex-Geschäfte und der cum/cum-Geschäfte. Die hessische Steuerverwaltung prüft alle Fälle, in denen sich Anhaltspunkte für solche Geschäfte ergeben, sowohl in steuerlicher als auch – sobald ein Anfangsverdacht besteht – in strafrechtlicher Hinsicht akribisch. Die Ermittlungen werden dabei gleichermaßen gegen alle Privatpersonen und Unternehmen geführt, die an den Geschäften beteiligt waren. (...)
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