Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 26.07.2023

Wir sind bei der Unterstützung seitdem zum Glück ein gutes Stück weitergekommen - auch dank Druck aus dem Parlament.

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Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.06.2022

Entscheidend ist nunmehr nicht ausschließlich der Parameter der Inzidenz sondern ebenso der Hospitalisierungsrate. Diese Neubewertung ist aufgrund der relativ hohen Impfungen gegen das Virus möglich geworden.

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Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.06.2022

Eine vorausschauende Anpassung auf die Entwicklung der Infektionslage und der notwendige Basisschutz soll gewährleistet bleiben. Deshalb haben wir der Gesetzesänderung im März zugestimmt, damit Regionen mit stärkerem Infektionsgeschehen (sog. Hotspots) reagieren können.

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Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.06.2022

Die Pandemie ist noch nicht zu Ende, Escape-Varianten wie Omikron setzen sich durch, weil sie deutlich ansteckender sind als die vorherigen Virusvarianten. Das erfordert eine höhere Impfquote - insbesondere, um die Menschen zu schützen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

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Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.06.2022

Impfen ist unser bestes Instrument, um mittelfristig der COVID-19 Pandemie Einhalt zu gebieten. Natürlich verhindert die Impfung nicht 100 Prozent der Ansteckung, aber wohl die einer heftigen Erkrankung, was unser Gesundheitssystem stark entlastet.

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Antwort von Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.06.2022

Wie bereits aus den Medien bekannt, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Einschlägig ist hier das völkerrechtliche Strafrecht, welches der deutschen Justiz ermöglicht, Kriegsverbrechen auch in Deutschland zur Anzeige zu bringen, wenngleich es keinen direkten Bezug zu Deutschland gibt.

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Anton Hofreiter
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