Weitere Fragen an Annika Klose
Politisch gibt es aus meiner Sicht ebenfalls keinen Änderungsbedarf, da man mit dem Eingehen einer Ehe eine Verantwortung gegenüber dem:der Partner:in eingeht.
Am Ende muss eine Lösung stehen, die den Schutz der betroffenen Personen sicherstellt. Dies muss aus unserer Sicht die Grundlage sein, um eine rechtssichere Regelung mit breiter Mehrheit beschließen zu können.
Sie sprechen mit Ihrer Anfrage eine Thematik an, die bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen war. Hierbei wurde wiederholt bestätigt, dass der §37 Abs. 2 VersAusglG mit dem Art. 14 GG vereinbar ist.
Die Reform des Bürgergeldes in die neue Grundsicherung ist ein schmerzhafter Kompromiss dieser Koalition. Aber uns allen in der Gesellschaft muss klar sein: für eine gerechte Gesellschaft braucht es deutlich größere Antworten.

