(...) es ist richtig, dass der Hamburger Senat das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen. Der Senat ist dazu verpflichtet, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Volksinitiative hat. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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