Frage von Barbara U. • 25.08.2019
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Antwort von Anjes Tjarks
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 05.09.2019

(...) prinzipiell halte ich den Vorschlag für ein kostenloses Schülerticket für sympathisch. Als GRÜNE legen wir aber Wert darauf, Preisermäßigungen nicht mit dem Gießkannensystem vorzunehmen, sondern diejenigen zu entlasten, die den größten Bedarf haben. (...)

Frage von Barbara U. • 25.08.2019
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 05.09.2019

(...) prinzipiell halte ich den Vorschlag für ein kostenloses Schülerticket für sympathisch. Als GRÜNE legen wir aber Wert darauf, Preisermäßigungen nicht mit dem Gießkannensystem vorzunehmen, sondern diejenigen zu entlasten, die den größten Bedarf haben. (...)

Frage von Barbara U. • 25.08.2019
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• 05.09.2019

(...) prinzipiell halte ich den Vorschlag für ein kostenloses Schülerticket für sympathisch. Als GRÜNE legen wir aber Wert darauf, Preisermäßigungen nicht mit dem Gießkannensystem vorzunehmen, sondern diejenigen zu entlasten, die den größten Bedarf haben. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 11.06.2019

(...) die Frage der Nutzung der Wohnimmobilie des verstorbenen Ehepaares Schmidt als Veranstaltungsort, ist - wie sie schreiben - schon häufiger gestellt worden. In der Tat gibt es offene Fragen bzgl. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.04.2019

(...) > die in der Anfrage postulierten „Unklarheiten beim Vergabeverfahren“ gibt es nicht, da der Anfrage eine falsche Annahme zu Grunde liegt. Der Elbtower soll auf Grundlage eines Grundstückskaufvertrags realisiert werden. Der Verkauf des Grundstücks für die Errichtung des Elbtowers unterliegt nicht dem EU-Vergaberecht, da es sich nicht um einen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang, sondern um einen Grundstücksverkauf, also einen sogenannten „Entschaffungsvorgang“ handelt. (...)

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• 10.04.2019

(...) > die in der Anfrage postulierten „Unklarheiten beim Vergabeverfahren“ gibt es nicht, da der Anfrage eine falsche Annahme zu Grunde liegt. Der Elbtower soll auf Grundlage eines Grundstückskaufvertrags realisiert werden. Der Verkauf des Grundstücks für die Errichtung des Elbtowers unterliegt nicht dem EU-Vergaberecht, da es sich nicht um einen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang, sondern um einen Grundstücksverkauf, also einen sogenannten „Entschaffungsvorgang“ handelt. (...)

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