
Bei dem Vorschlag der Gutscheinlösung für Veranstalter handelt es sich um eine ausgewogene und bemerkenswert pragmatische Lösung: Auf der einen Seite steht der berechtigte Erstattungsanspruch des Kunden. Wer eine gebuchte Veranstaltung nicht besuchen kann, weil sie wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden muss, soll sein Geld nicht verlieren.