Der Koalitionsausschuss hat den Bericht am 2. Juli 2026 gewürdigt und will alle 33 Empfehlungen bis Ende 2026 gesetzlich umsetzen.
. Aktuell befindet es sich m.W. noch in der Willensbildung der Bayerischen Staatsregierung. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die Vorlage, wie im geordneten Verfahren üblich, dem Bayerischen Landtag zur Beratung zugeleitet werden wird.
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Gesetzentwurf nach meiner Kenntnis noch in der Frühkoordinierung befindet, so dass ich derzeit noch keine Aussage zum konkreten Inhalt treffen kann.
Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.
Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Die Union sieht das Thema skeptisch, da es kein tragbares Finanzierungsmodell darstellt und auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

