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Tobias Koch
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Gesetzentwurf nach meiner Kenntnis noch in der Frühkoordinierung befindet, so dass ich derzeit noch keine Aussage zum konkreten Inhalt treffen kann.
Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.
Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Die Union sieht das Thema skeptisch, da es kein tragbares Finanzierungsmodell darstellt und auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Die Fragen rund um die Bundestagswahl und mögliche Neuauszählungen liegen derzeit beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages