(...) Liegt Mobbing vor, haben Sie einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Unterlassung bzw. Verhinderung des Mobbings. Hierzu können Sie Beschwerde einlegen und unter Umständen gemäß § 273 BGB5 ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung ausüben, indem Sie der Arbeit fernbleiben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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