
(...) Liegt Mobbing vor, haben Sie einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Unterlassung bzw. Verhinderung des Mobbings. Hierzu können Sie Beschwerde einlegen und unter Umständen gemäß § 273 BGB5 ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung ausüben, indem Sie der Arbeit fernbleiben. (...)