Weitere Fragen an Anja Weisgerber
. Aktuell befindet es sich m.W. noch in der Willensbildung der Bayerischen Staatsregierung. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die Vorlage, wie im geordneten Verfahren üblich, dem Bayerischen Landtag zur Beratung zugeleitet werden wird.
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Gesetzentwurf nach meiner Kenntnis noch in der Frühkoordinierung befindet, so dass ich derzeit noch keine Aussage zum konkreten Inhalt treffen kann.
Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.

