Das neue bayerische BR-Gesetz sieht Programm-Infoquoten und inhaltliche Vorgaben vor. Unterstützen Sie das als CSU-Mitglied im Bundesmedienausschuss und warum?
Die bayerische Staatsregierung plant eine Reform des BR-Gesetzes, die über notwendige Anpassungen an den Medienreformstaatsvertrag hinausgeht. Eine Pflicht-Informationsquote von 60 % für das TV-Programm sowie Regelungen zu Faktenchecks sollen gesetzlich festgeschrieben werden. BR-Intendantin Wildermuth warnte: „Wenn das Gesetz so käme, wird die Politik zum Programmdirektor." Medienrechtsexperte Ferreau bestätigte, dass inhaltliche Programm-Vorgaben durch den Gesetzgeber mit der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 GG kollidieren können. Das BVerfG hat in 14 Rundfunkurteilen die Staatsferne als Kernelement der Rundfunkfreiheit festgestellt. Zuletzt geschah dies am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.), als es die Blockade einer Beitragserhöhung als verfassungswidrig wertete. Unterstützen Sie als CSU-Abgeordnete im Bundesmedienausschuss die Linie Söders und wie begründen Sie das mit Blick auf das Verfassungsrecht?

