Meine Rückabstimmung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen beschriebenen Fragestellung
hat ergeben, dass bei einem Zahlungsverzug unter bestimmten Umständen Kündigungen des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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