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Angelika Glöckner
SPD
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Frage von Günter F. •

Sehr geehrte Frau Glöckner, ich bin von Kündigung und Räumungsklage bedroht. Gibt es einen sog. Regierungsbesch luss wonach Kündigung wegen Nebenkosten nicht zulässig ist? Ich habe Nebenkosten gekürzt

Weil mir Rechnungen betr. Wasser, Müllabfuhr, Versicherung u.a. nicht vorgelegt wurden.
Für Aufklärung wäre ich lhnen äußerst dankbar. Ein Urteil des Amtsgerichts ist noch diesen Monat zu erwarten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Sie fragen, ob es eine gesetzliche
Regelung gibt, nach der eine Kündigung wegen ausstehender Nebenkosten
unzulässig wäre. Sie fragen dies in Bezug auf die rechtliche Grundlage für eine Räumungsklage.

Zunächst bitte ich Sie um Verständnis, dass ich keine Einschätzung zur konkreten
rechtlichen Situation Ihres Mietverhältnisses geben kann. Meine Rückabstimmung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen beschriebenen Fragestellung hat ergeben, dass bei einem Zahlungsverzug unter bestimmten Umständen Kündigungen des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Mieter oder die Mieterin über zwei Monate mit der Mietzahlung in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug. Auch wenn ein Zahlungsverzug der Betriebs- oder Nebenkosten in Höhe von zwei Monatsmieten besteht, kann unter Umständen eine Kündigung erfolgen.

Innerhalb der Regierungskoalition von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP haben wir von sozialdemokratischer Seite versucht, ein Kündigungsmoratorium auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Jedoch hätte der angedachte Kündigungsschutz nur dann gegriffen, wenn der Zahlungsverzug auf eine Kostensteigerung zurückzuführen ist, nicht aber auf eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Das angedachte Kündigungsmoratorium konnte leider aufgrund der Haltung der FDP innerhalb der Regierungskoalition nicht verwirklicht werden.

Grundsätzlich möchte ich Ihnen versichern, dass ich als Abgeordnete der SPD im Deutschen Bundestag gemeinsam mit meiner Fraktion den Schutz von Mieter*inneninteressen als sehr wichtig erachte. Daher setzte ich mich für die weitere Stärkung des Schutzes von Mieterinnen und Mietern ein. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor zu hohen Mieten und vor nicht gerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner, MdB

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