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Angelika Glöckner
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Frage von Ingrid B. •

Frage an Angelika Glöckner von Ingrid B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Glöckner,

Zum Lobbyismus die Frage: Warum werden Nebenverdienste bei Abgeordneten nicht einfach komplett verboten? Wie stehen Sie dazu? Es würde doch sicherlich Korruption minimieren. In USA ist es auch verboten. In diesem Fall sehe ich das gelobte Land einmal als Vorbild.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Böhm

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Böhm,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lobbyismus & Transparenz. Ihre Frage bezieht sich auf das wichtige Thema der Unabhängigkeit von Abgeordneten.

Nebentätigkeiten von Abgeordneten sind grundsätzlich zulässig. Die Zulässigkeit ergibt sich aus dem Grundgesetz und wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Bei einer Nebentätigkeit, die von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ausgeübt wird, muss sichergestellt sein, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Auch muss die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines MdB stehen. Das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für die Abgeordneten sehen außerdem Offenbarungspflichten vor. Das bedeutet aber nicht, dass jede Nebentätigkeit unzulässig sein soll. Nicht jeder Abgeordnete, der einer Nebentätigkeit nachgeht, ist damit schon korrupt oder voreingenommen. Ich halte eine solche Aussage für zu weitgehend.

Die aktuelle Debatte um mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zeigt aber auch, dass hier Handlungsbedarf besteht. Aus meiner Sicht brauchen wir strengere Regeln für die Nebentätigkeiten und -einkünfte von Abgeordneten. Auch brauchen wir endlich ein verbindliches Lobbyregister. Dafür setze ich mich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit langem ein.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner

 

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