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Angelika Glöckner
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Frage von Margarete P. •

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Beamten-Versorgung im Bund? Krankengeld, Orts-, Verheirateten- und Kinder-Zuschläge, Pensionszahlungen?

" Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar." Friedrich Merz, CDU lt. https://www.zdfheute.de/politik/sozialstaat-debatte-unbezahlbar-merz-kritik-100.html

Welche Kosten genau werden unter "Sozialkosten" verbucht? Gehören die Pensionen, Orts-, Verheirateten- und Kinderzuschläge auch dazu? Und die Kosten für kranke Beamte (Gehaltsfortzahlung, Arzt- und Medizinkosten etc.)? Falls ja: Gibt es für Beamte generell eine 100%ige Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall über 6 Wochen hinaus? Und werden Beamte, die für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Lehrer) aus z.B. psychischen Gründen nicht mehr geeignet sind, in andere Stellen vermittelt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre ausführlichen Fragen zur Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie zu den sogenannten Sozialkosten des Staates.

Ihre Anliegen betreffen sehr spezifische und komplexe Bereiche des Beamten- und Haushaltsrechts auf Bundesebene; insbesondere die Ausgaben für Versorgung (wie Pensionen, Zuschläge und Krankheitskosten) sowie die Einordnung solcher Leistungen im Kontext der Sozialausgaben. Da es sich hierbei um Fragen handelt, die nicht in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich einer Abgeordneten fallen, sondern in die Verantwortung der zuständigen Fachressorts, möchte ich Sie auf die dafür richtige Anlaufstelle hinweisen:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Das BMI ist für beamtenrechtliche Regelungen auf Bundesebene zuständig; etwa zu Versorgungsausgaben, Krankheitsregelungen und Einsatzmöglichkeiten erkrankter Beamtinnen und Beamter.

Sie können Ihre Anfrage direkt über das Bürgerkommunikationsformular stellen:

https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html

Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierte Anfrage und Ihr Interesse an der Funktionsweise unseres Staatswesens. Sollten Sie zu politischen Bewertungen oder Gesetzesinitiativen im Bundestag weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen die selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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