
(...) Die Bundesregierung hat ein ureigenes Interesse daran, dass diese Vorwürfe gegen den UNHCR aufgeklärt werden. Die Durchführung eines Resettlement-Programms in Kooperation mit dem UNHCR ist selbstverständlich nur akzeptabel, wenn die Auswahl nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgt. Die Aufklärung der Vorwürfe gegen die eigenen Mitarbeiter kann und muss jedoch der UNHCR leisten. (...)