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Frage von Stefanie Carmen N. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, TFA-bildende Pflanzenschutzwirkstoffe nicht weiter zu genehmigen, wenn sie zu dauerhaften TFA-Einträgen in Grundwasser und Umwelt führen?

Der ECHA-Ausschuss RAC empfahl im Juni 2026, Trifluoressigsäure (TFA) als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. TFA ist sehr persistent und mobil und kann als Abbauprodukt bestimmter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Grundwasser und Umwelt gelangen.

Das BMLEH erklärte auf eine Anfrage zunächst, Deutschland arbeite bei Wirkstoffen in laufenden Erneuerungsverfahren gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten an „sachgerechten Lösungen“. Auf Nachfrage, welche Maßnahmen und welche deutsche Position damit gemeint seien, teilte das Ministerium mit, aufgrund der erst im Juni 2026 erfolgten RAC-Empfehlung könne es „derzeit noch keine Aussage zum weiteren Vorgehen oder eventuellen Maßnahmen tätigen“.

Damit bleibt offen, welche Position Deutschland bei der weiteren Genehmigung TFA-bildender Pflanzenschutzwirkstoffe auf EU-Ebene vertreten wird.

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