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Antwort 18.03.2024 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Die genannten Abgeordneten erweisen sich durch ihre Reise nach Russland erneut als fünfte Kolonne Moskaus und dienen damit dem Aggressor Putin als Feigenblättchen für eine Wahl, die nur eine Farce ist

Frage von Philipp R. • 11.01.2024
Was muss noch passieren für ein AfD Verbotsverfahren?
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Antwort 27.02.2024 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.

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Antwort ausstehend von Alexander Hold FREIE WÄHLER
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Antwort 21.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Ich finde es beachtlich, dass in diesem Fall die ansonsten immer viel beschworene Unschuldsvermutung nicht greifen soll.

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Antwort 20.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Die Aufarbeitung von Unrecht darf insbesondere dann nicht beim Tod der Beschuldigten Halt machen, wenn eine Verantwortlichkeit der hinter ihnen stehenden Organisation oder von weiteren noch Lebenden - auch bei der Aufarbeitung - im Raum steht.

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Antwort 12.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.