(...) In der Tat ist es so, dass der sog. Pauschbetrag für Schwerbehinderte im Steuerrecht seither nicht mehr angepasst worden ist. Dies wird, nicht zuletzt auch vom Bundesverfassungsgericht, damit begründet, dass der Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte auch über die steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung möglich ist. (...)
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