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Adis Ahmetović
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Frage von Anne-Ulrike T. •

Sehr geehrter Herr Ahmetović stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau T. 

vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.

Es ist allgemein bekannt, dass unser Rentensystem vor erheblichen demografischen Herausforderungen steht. Die Menschen werden erfreulicherweise im Durchschnitt älter und beziehen dadurch länger Rente. Gleichzeitig stehen immer weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber. Dadurch steigt der finanzielle Druck auf das Rentensystem.

Die Rentenkommission schlägt deshalb vor, das Renteneintrittsalter regelgebunden an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Dabei soll das ungefähre Verhältnis zwischen Erwerbsleben und Rentenbezugszeit beibehalten werden. Vereinfacht stehen derzeit etwa 40 Jahre Erwerbstätigkeit rund 20 Jahren Rentenbezug gegenüber – also ein Verhältnis von 2:1.

Nach den Modellrechnungen würde das Renteneintrittsalter dabei nicht sprunghaft, sondern schrittweise steigen: ungefähr um ein halbes Jahr innerhalb von zehn Jahren. Allerdings ist in dem Zusammenhang für uns als SPD klar, dass eine solche Kopplung konsequenterweise in beide Richtungen gelten müsste. Sollte die durchschnittliche Lebenserwartung sinken, wie dies zeitweise während der Corona-Pandemie der Fall war, muss auch das Renteneintrittsalter entsprechend wieder gesenkt werden.

Gegen den Vorschlag gibt es jedoch gewichtige Einwände, die ich gut nachvollziehen kann. Die durchschnittliche Lebenserwartung sagt nur begrenzt etwas über die individuelle Situation einzelner Beschäftigter aus. Menschen, die bereits mit 18 oder 20 Jahren auf dem Bau, in der Pflege oder in anderen körperlich und psychisch besonders belastenden Berufen anfangen zu arbeiten, haben häufig nicht nur deutlich mehr Beitragsjahre hinter sich, sondern statistisch teilweise auch eine geringere Lebenserwartung. Eine pauschale Kopplung könnte daher gerade diejenigen besonders treffen, die früh in das Berufsleben eingetreten sind und ihr Leben lang schwere Arbeit geleistet haben. 

Diese Gegenargumente zeigen, dass die Frage nicht allein anhand statistischer Durchschnittswerte beantwortet werden kann. Entscheidend muss folglich auch die Lebensarbeitszeit, die tatsächliche Gesundheit der Beschäftigten und die unterschiedlichen Belastungen in den jeweiligen Berufen sein. Grundsätzlich ist für mich in der Sache ausschlaggebend, dass ein tragfähiges Rentensystem insbesondere diejenigen schützen muss, die früh zu arbeiten begonnen und über Jahrzehnte körperlich oder psychisch belastende Arbeit geleistet haben.

Abschließend ist mir wichtig klarzustellen, dass es bei den derzeit diskutierten Überlegungen sich bislang lediglich um Vorschläge der Rentenkommission handelt. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit nicht vor. Entsprechend gibt es im Deutschen Bundestag hierzu gegenwärtig auch noch nichts abzustimmen. 

Sobald ein Gesetzentwurf dem Parlament vorliegt, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren sowohl die Argumente der Kommission als auch die gewichtigen Gegenargumente sehr genau prüfen. Wie ich bei einer möglichen späteren Abstimmung entscheiden werde, kann ich daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. 

Klar bleibt für mich: Ein Alter in Würde bleibt für mich der zentrale Leitgedanke. 

Erneut vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

 

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