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Adis Ahmetovic
SPD
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Frage von Adnan K. •

Hallo Herr Ahmetovic, ist es zu rechnen dass das neue Gesetz für doppelte Staatsbürgerschaft dieses Jahr in Kraft treten wird ?

Oder ist es komplett vom Tisch da in letzten Monaten keinerlei Information darüber verfügbar sind?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein großer Schritt, der sich für viele Menschen positiv auswirken wird, denen mehr Rechte und Teilhabe eingeräumt wird. Dieses Vorhaben ist keineswegs vom Tisch, sondern befindet sich mitten im parlamentarischen Prozess. Natürlich ist es wichtig, dass bei einer solch fundamentalen Gesetzesänderung sorgsam und verantwortungsbewusst gearbeitet wird, was seine Zeit benötigt.

Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich nicht gut informiert fühlen. Gerne möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand geben:

Das Bundeskabinett (die Regierung) hat ihren Gesetzentwurf am 23. August 2023 beschlossen und an den Deutschen Bundestag (das Parlament) überwiesen.

Die erste Lesung im Deutschen Bundestag fand vorletzte Woche, am Donnerstag, den 30. November 2023, statt. Alle Reden der Debatte sowie einen Überblicksartikel finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630 

Nun laufen die weiteren parlamentarischen Beratungen.

Erst gestern, am Montag, den 11. Dezember 2023, gab es zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses, in dem Sachverständige ihre Einschätzungen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben. Die gesamte Sitzung und alle schriftlichen Stellungnahmen können Sie ebenfalls unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630 unter dem Tab „Anhörung“ oder auch hier  https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/981158-981158 nachverfolgen. 

Anfang des kommenden Jahres wird es weitergehen. Wann genau die Reform 2024 in Kraft treten soll, ist derzeit noch nicht klar. Hier möchte ich keine falschen Versprechungen machen. Aktuell gehen wir aber noch davon aus, dass das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2024 verabschiedet werden könnte.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

- https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/08/staatsangehoerigkeitsrecht_kabinett.html

- https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit besten Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

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