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Adis Ahmetović
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Frage von Micha H. •

Wie stehen Sie zu dem Bundeskabinett Beschluss die Nachrichtendienste in Geheimdienste umzuwandeln.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts.

Ich unterstütze das Ziel der Reform, unsere Nachrichtendienste angesichts der veränderten Sicherheitslage besser aufzustellen. Deutschland ist zunehmend mit Spionage, Cyberangriffen, Extremismus, Desinformation und hybriden Angriffen konfrontiert. Darauf muss ein handlungsfähiger Staat reagieren können.

Zunächst möchte ich einen Punkt klarstellen: Ich würde nicht davon sprechen, dass die Nachrichtendienste durch den Beschluss des Bundeskabinetts nun zu „Geheimdiensten“ umgewandelt werden. Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz sind bereits heute Nachrichtendienste des Bundes. Die vielfach verwendete Formulierung einer Umwandlung zu „Geheimdiensten“ bezieht sich vor allem darauf, dass Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz zusätzliche operative Fähigkeiten erhalten sollen. Sie sollen in eng begrenzten Fällen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln und Bedrohungen aufklären, sondern auch selbst aktiv werden können, wenn andere zuständige Behörden eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig abwehren können.

Für mich ist dabei aber genauso klar: Mehr Befugnisse kann es nur mit klaren rechtsstaatlichen Grenzen und stärkerer Kontrolle geben. Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gerade wenn der Staat zusätzliche Möglichkeiten erhält, muss sichergestellt sein, dass Grundrechte geschützt und Eingriffe verhältnismäßig sind.

Deshalb ist es für uns als SPD entscheidend, dass die notwendigen neuen Fähigkeiten mit stärkeren rechtsstaatlichen Sicherungen und einer wirksamen Kontrolle verbunden werden. Der Unabhängige Kontrollrat soll künftig deutlich umfassender kontrollieren können. Gleichzeitig bleibt die parlamentarische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag von zentraler Bedeutung.

Ebenso wichtig ist mir, dass die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bestehen bleibt. Die neuen aktiven Maßnahmen sind für besondere Situationen vorgesehen, in denen andere Behörden eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig abwehren können. Physischer Zwang gegen Personen bleibt für die Nachrichtendienste ausgeschlossen.

Auch der Schutz der Privatsphäre und besonders geschützter Berufsgruppen, beispielsweise Journalistinnen und Journalisten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, muss gewährleistet bleiben.

Für mich ist deshalb die Balance entscheidend: Unsere Demokratie muss in der Lage sein, sich gegen diejenigen zu schützen, die unsere Sicherheit und unsere freiheitliche Ordnung angreifen. Gleichzeitig muss staatliches Handeln immer an Recht, Verhältnismäßigkeit und demokratische Kontrolle gebunden bleiben.

Der Beschluss des Bundeskabinetts ist dabei nicht das Ende des Verfahrens. Nun folgen die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Dort werden wir den Entwurf genau prüfen und darauf achten, dass diese Balance gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

 

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