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Adis Ahmetović
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Frage von Micha H. •

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag der Rentenkommission die bisherige Reglung der Witwen-/Witwerrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Zukunft der Witwen- und Witwerrente.

Die Überlegung, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker über ein Rentensplitting auszugestalten, sollten wir aus meiner Sicht ergebnisoffen und sorgfältig prüfen. Es ist richtig, darüber zu diskutieren, wie wir die eigenständige Alterssicherung beider Partner stärken und unser Rentensystem an veränderte gesellschaftliche Realitäten anpassen können.

Für mich ist dabei allerdings entscheidend, wie eine solche Reform konkret ausgestaltet würde. Viele Ehepaare haben ihre Lebensplanung über Jahrzehnte auf Grundlage der bestehenden Regelungen getroffen. Gerade in älteren Generationen haben sich Familien häufig für eine Arbeitsteilung entschieden, bei der ein Partner – oftmals die Frau – zugunsten von Kindererziehung, Pflege oder anderer Sorgearbeit beruflich zurückgesteckt und deshalb geringere eigene Rentenansprüche erworben hat.

Diese Lebensentscheidungen können wir nicht nachträglich ignorieren. Wer sich über Jahrzehnte auf die geltenden Regeln verlassen hat, dem dürfen wir nicht plötzlich den Boden unter den Füßen wegziehen.

Sollte es deshalb zu einer grundlegenden Umstellung der Hinterbliebenenversorgung kommen, wären für mich ein verlässlicher Bestandsschutz und ausreichend lange Übergangsfristen von zentraler Bedeutung. Insbesondere Menschen, die ihre Erwerbsbiografie heute kaum noch verändern und zusätzliche eigene Rentenansprüche nicht mehr in nennenswertem Umfang aufbauen können, brauchen Planungssicherheit.

Langfristig halte ich es zugleich für richtig, die eigenständige Absicherung beider Partner zu stärken. Ob ein verpflichtendes Rentensplitting hierfür der richtige Weg ist und wie ein solches Modell konkret ausgestaltet werden müsste, gilt es nun sorgfältig zu prüfen. Für mich ist dabei entscheidend, dass Sorgearbeit, Kindererziehung und Pflege angemessen berücksichtigt werden. Eine Reform wäre für mich nur dann sozial gerecht, wenn sie nicht zu neuen Armutsrisiken führt, unterschiedliche Familienmodelle respektiert und denjenigen ausreichend Schutz bietet, die ihre Lebensplanung im Vertrauen auf die bisherigen Regelungen getroffen haben.

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind nun Grundlage für die weitere politische Diskussion. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es derzeit noch nicht. Sollte eine Reform der Hinterbliebenenversorgung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, werde ich sie insbesondere an diesen Maßstäben messen: soziale Sicherheit, Anerkennung von Lebensleistung, Vertrauensschutz und eine faire Absicherung von Sorgearbeit.

Vielen Dank für Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

 

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