Fragen und Antworten


Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.

Die Sorge, dass Mitglieder nicht im PKGr vertretener Fraktionen – konkret der AfD und der Linken – möglicherweise Ziel nachrichtendienstlicher Überwachung werden könnten, weil keine Kontrolle stattfinde, nehme ich ernst, halte sie aber für weitgehend unbegründet

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.
Abstimmverhalten
Keinen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einsetzen (Beschlussempfehlung)
Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Weitere Beteiligung der Bundeswehr im Kosovo (KFOR)
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes vor der libanesischen Küste (UNIFIL)
Über Konstantin von Notz
Konstantin von Notz schreibt über sich selbst:

Seit 2009 Mitglied des Bundestages und des Innenausschusses. 2009 bis 2013 Sprecher für Innenpolitik und Sprecher für Netzpolitik, Obmann in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. 2013 bis 2025 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. 2013 bis 2017 Obmann im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode „NSA/BND“ und Sprecher für Religionspolitik. 2017 bis 2021 stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode „Berliner Breitscheidplatz“. Seit 2017 Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Bis 2021 stellvertretender Vorsitzender, 2021 bis 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und ordentliches Mitglied im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat (Art. 53a GG).