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Antwort 15.04.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sie haben Recht: Ratzeburgs Straßen sind leider ein gutes Beispiel dafür, wie sehr Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum, sanierungsbedürftig ist.

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Antwort 16.04.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Längst wissen wir durch journalistische Recherche, wie planmäßig die russische Seite hier agiert

Frage von Daniela E. • 29.01.2025
Stimmen Sie einem AfD-Verbotsantrag zu?
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Antwort 23.02.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die vorgezogene Neuwahl hat verhindert, dass es in dieser Legislaturperiode zu einer Entscheidung im Deutschen Bundestag gekommen ist. Alle politisch Verantwortlichen müssen sich dennoch zeitnah dieser Frage stellen. Seien Sie gewiss, dass ich mir meiner Verantwortung sehr bewusst bin.

Frage von Heiko H. • 18.01.2025
Wie stehen die Grünen zur Vorratsdatenspeicherung?
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Antwort 21.01.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ehrlich gesagt kann ich die Verwirrung gut nachvollziehen. Um es kurz zu machen: Wir Grünen sprechen uns seit vielen Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf. Denn diese stellt eine anlasslose Massenüberwachung darf und ist mit erheblichen europa- und verfassungsrechtlichen Risiken behaftet.

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Antwort 14.01.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dass nachgeordnete Behörden der Fachaufsicht eines Ministeriums unterliegen, hat gute - insbesondere auch demokratietheoretische - Gründe. Denn es ist im Sinne der Demokratie, dass für politische Entscheidungen auch politische Verantwortung übernommen wird, regelmäßig durch die Ministerin oder den Minister. Weicht sie dabei von den möglichst wissenschaftsbasierten Empfehlungen ihrer nachgeordneten Behörde ab, sollte nachvollziehbar sein, wann und mit welcher Begründung dies der Fall ist.

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Antwort 23.02.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leider ist eine Fortsetzung der Förderung im Jahr 2025 nicht geplant. Lediglich die in 2024 bereits bewilligten, aber bisher noch nicht angeforderten Zuwendungen können noch bis zum 31.08.2025 abgerufen werden.