Fragen und Antworten

Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.

Die 45 Abgeordneten der SPD-Fraktion Hamburg bringen die unterschiedlichsten persönlichen und beruflichen Hintergründe in ihre parlamentarische Arbeit ein.

Werbeträger und Fahrgastunterstand bilden zudem eine bauliche Einheit und es wäre mit Blick auf die logistischen Anforderungen nicht sinnvoll, einen Teil der Fahrgastunterstände zusammen mit den Werberechten als Konzession und einen anderen Teil ohne Werbeträger als Beschaffung zu vergeben.

Dem Senat und mir als Bürgerschaftsabgeordneten liegen hierzu lediglich die öffentlich verfügbaren Informationen vor.