Fragen und Antworten
Frage von Sabine M. • 09.05.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Oliver C. • 21.04.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Regina M. • 27.03.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Herbert H. • 26.01.2025

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 05.03.2025
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.
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Über Georg Eisenreich
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister der Justiz, MdL