Antwort 14.11.2023 von Georg Eisenreich CSU
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.

CSU-Fraktion
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Hierbei wurde auch der Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle Long-/Post-Covid und Post-Vac angeregt, um eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen.