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Es ist entscheidend, dass die vom Bundesinnenminister bereits angekündigte Begründung zügig geliefert wird. Wenn deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, daran festzuhalten, bis der Europäische Gerichtshof das allerletzte Wort dazu gesprochen hat.

Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.


Sehr geehrter Herr G.,
wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung und für Ihr Engagement, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu unterstützen.

Die zunehmenden Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sind eine ernste Gefahr für die Demokratie. Dazu gehören auch Verunglimpfungen und Beleidigungen.