
Aus dem Dilemma findet das Recht tatsächlich nur schwer einen Ausweg.
Aus dem Dilemma findet das Recht tatsächlich nur schwer einen Ausweg.
Die Nachzahlung zur Sicherstellung einer amtsangemessene Alimentation bis zum Jahr 2021 soll laut Referentenentwurf (Artikel 1, § 79, Abs. 6) für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 über einen einmaligen Ausgleichsbetrag erfolgen.
Leider kann ich als Landtagsabgeordneter zu dem geschilderten Fall mit den vorliegenden Informationen keine Auskunft geben. Den beschriebenen Sachverhalt müsste man sich, da es sich immer auch um Einzelfälle handelt, genauer anschauen. Das Landratsamt ist diesbezüglich der richtige Ansprechpartner.
Wenn die Regierungskoalition das WEG-Recht nochmals aufgreift, werde ich Ihre Anliegen aber gerne ansprechen.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Verhältnis von Eigentümern von Teilen eines Grundstücks in Gestalt einzelner Wohnungen.