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Alexander Hold
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Frage von Peter P. •

Was ist ihre Meinung zum sogenannten übergesetzlichen Notstand?

Sehr geehrter Herr Hold, wie sie wissen gibt es zum sogenannten “übergesetzlichen Notstand” im Strafrecht sehr unterschiedliche Auffassungen. Wie stehen Sie zu diesem Konstrukt. Kennen Sie den Film Terror von Ferdinand von Schirach? Ein Bundeswehrpilot schiesst ein voll besetztes Flugzeug ab, welches von Terroristen in die ebenfalls vollbesetzte Allianzarena geflogen werden soll. Der Pilot schiesst die Maschine ab, tötet die ohnehin Totgeweihten schon früher, aber rettet die Menschen in der Allianz Arena. Eine Anwendung des entschuldigenden Notstandes oder des Rechtfertigtenden Notstandes scheidet hier ja aus. Wie stehen sie dazu?

Vielen Herzlichen Dank schon mal!

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Antwort von
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Das Theaterstück Terror von Ferdinand von Schirach zeigt das Dilemma sehr eindrücklich. ca. 70% der Zuschauer entscheiden übrigens regelmäßig auf Freispruch.
Aus dem Dilemma findet das Recht tatsächlich nur schwer einen Ausweg. Aus meiner Sicht hat das BVerfG aber richtig geurteilt. Jedes Leben ist unendlich wertvoll. Es kann keine Abwägung des Rechts zwischen verschiedenen menschlichen Leben geben. Was wäre denn, wenn im Stadion und im Flugzeug jeweils gleich viele Menschen säßen? Was wäre, wenn im Flugzeug die Frau des Bundeswehrpiloten säße? Oder im Stadion?  Ein Soldat darf nur gegen einen Befehl verstoßen, wenn dieser rechtswidrig ist. Daher reihe ich mich in die Minderzahl derer ein, die hier keinen "übergesetzlichen Notstand" annehmen, aber selbstverständlich einen minderschweren Fall.

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