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(...) Einige dieser Maßnahmen halten wir im Kern für richtig, andere wiederum lehnen wir ab. (...)

Eingriffe in die Grundrechte müssen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich und durchweg befristet sein.

(...) Ich stimme mit ‚NEIN‘ gegen diesen Gesetzentwurf sowie gegen die befürwortende Beschlussempfehlung der Ausschussmehrheit. Denn dieser Gesetzentwurf verstetigt und verschärft eine Rechtsproblematik im Infektionsschutzgesetz, die sich schon durch dessen grundlegende Neufassung im Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) ergab. (...)

(...) vor dem Hintergrund der Infektionszahlen und der Stabilität des Gesundheitssystems in Deutschland, für dringend geboten, vollständig aus dem "Lock-Down" auszusteigen, (...)

(...) eil ich diesen Gesetzentwurf in Gänze ablehne. (...)