Antwort 04.09.2023 von Katrin Lange SPD
Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes und der EU bestehen für das Land Brandenburg keine Regelungsmöglichkeiten.
Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes und der EU bestehen für das Land Brandenburg keine Regelungsmöglichkeiten.
Dem aktuellen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission ist zu entnehmen, dass der digitale Euro kein programmierbares Geld sein soll und seine Nutzung damit nicht auf bestimmte Waren oder Dienste beschränkt oder für bestimmte Waren oder Dienste vorgeschrieben werden könnte.
Ich verweise auf den Koalitionsvertrag und biete einen persönlichen Austausch an