Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 18.09.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.
Antwort ausstehend von Roland Ulbrich AfD
Antwort 03.04.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt kaum Herausforderungen von globaler Bedeutung, die ohne die Beteiligung Chinas und Indien begegnet werden können. Gleichzeitig bekommt China keine „klassische“ Entwicklungshilfe mehr.
Antwort 15.01.2024 von Anke Rehlinger SPD
Das Thema Wasserverbrauch der Wolfspeed-Fabrik ist Teil des laufenden Planungsprozesses.
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD