Antwort 14.08.2023 von Dietmar Bartsch Die Linke
Das ist nicht anders als bei übermäßigem Alkoholkonsum.
Das ist nicht anders als bei übermäßigem Alkoholkonsum.
Auch für mich ist das kaum nachzuvollziehen, warum man den eigenen Dreck einfach liegen lassen muss.
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Die Tabaksteuer ist eine nicht zweckgebundene Steuer, die in den Bundeshaushalt fließt. Aus diesem Gesamthaushalt wird auch der Steuerzuschuss für die Krankenkassen bezahlt.