Antwort 30.06.2023 von Johann Saathoff SPD
Für die Frage des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ist das jeweilige Endgrundgehalt maßgebend, weshalb das Abstandsgebot nach wie vor beachtet wird.
Für die Frage des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ist das jeweilige Endgrundgehalt maßgebend, weshalb das Abstandsgebot nach wie vor beachtet wird.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Aber auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen.
Der Bund hat bereits eine ganze Reihe an Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Veränderungen auf den Weg gebracht, um die Risiken zu minimieren.
Es gibt bislang nur einen Referentenentwurf, in den noch viele Punkte aus der Ressort- und Verbändebeteiligung eingearbeitet werden.