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Andreas Jäckel
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Frage von Daniel L. •

Halten Sie vor diesem Hintergrund einen Sprachnachweis VOR der Einreise als Einreisehemmniss bei den Ehepartnern der eigenen Staatsbürger tatsächlich noch für gerechtfertigt?

In Ihrer letzte Antwort haben Sie behauptet:
-Deutsche wären ja auch EU-Mitglieder und deren Ehepartner brauchen keinen Sprachnachweis
-das Chancen-Aufenthaltsrecht betrifft den Sprachnachweis nicht

Beide Aussagen sind falsch. Sie verteidigen hier eine Position für einen Sprachnachweis vor der Einreise, obwohl Sie die Fakten nicht kennen.

Deutsche Staatsbürger werden mittelbar benachteiligt, weil für diese und deren Ehepartner nicht das Freizügigkeitsrecht der EU, sondern das nationale Aufenthaltsrecht gilt, es sei denn, die deutschen Staatsbürger gehen zusammen mit Ihren Ehepartner in das EU-Ausland und üben in einem anderen Mitgliedsstaat Ihre Freizügigkeitsrechte aus.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht beinhaltete Änderungen welche einen Sprachnachweis bei Ehepartnern von "Fachkräften" entbehrlich machen.

Unabhängig von dem Sprachnachweis VOR der Einreise müssen Sprachkurse und der Integrationskurs NACH der Einreise belegt werden.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.

 

danke nochmal für Ihre erneute Anfrage.

Unsere unterschiedlichen Auffassungen lassen sich an dieser Stelle wohl nicht ausräumen.

Gegebenenfalls ist eine Anfrage an jemanden aus dem Bundestag weiterführend, da es sich bei der Thematik weitgehend um eine Bundesthematik handelt. Ansonsten steht Ihnen der Weg für eine Kontaktaufnahme über mein Büro jederzeit offen.

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