Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.
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(...) Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein „Zweites Bevölkerungsschutzgesetz“ vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen. Hier wird ein Szenario heraufbeschworen, das es nicht gibt. (...)
(...) Für die SPD-Bundestagsfraktion und für mich persönlich ist klar, dass es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten nicht geben darf. (...)
(...) Aus meiner Sicht wäre es nicht richtig, die von Ihnen angesprochenen Unterscheidungen durchzuführen. Es könnte zu einer Stigmatisierung von Personengruppen kommen und es könnten falsche Anreize gesetzt werden. (...)
(...) Für die Durchsetzung der Corona-bedingten Abstandsregeln bei Kundgebungen am 1. Mai am Brandenburger Tor in Berlin war folglich nicht der Bund, sondern das Land Berlin zuständig. (...)