Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
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Wir werden das Bürgergeld im parlamentarischen Verfahren abschließend so schnell wie möglich beraten und auf den Weg bringen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür bedarf es aber nicht nur des Rechts auf Sozialleistung, sondern auch der Verpflichtung seitens des Leistungsbeziehers.
Nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist der Staat verpflichtet, dem mittellosen Bürger die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern
Das Bürgergeld ermöglicht, dass sich die Regelsätze an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren.
Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen stemmen kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld