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Eine Einbeziehung wäre mit erheblichen administrativen Herausforderungen verbunden, da das Beamtenversorgungssystem rechtlich und steuerlich anders organisiert ist.
Auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass sich Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenfalls eine steuerliche Begünstigung wünschen, ist diese aktuell nicht geboten, da viele von ihnen auch ohne staatlichen Eingriff und finanziellen Anreiz über das Rentenalter hinaus berufstätig sind
Das bedeutet nicht, dass die Leistung und das Engagement selbstständiger Rentnerinnen und Rentner weniger geschätzt werden. Aber der Bundesgesetzgeber hat für den ersten Schritt eine klare Abgrenzung getroffen, um das Instrument praktikabel umzusetzen.
Der Ausschluss von Selbstständigen beruht weniger auf einer politischen Wertung, sondern auf administrativen und fiskalischen Gründen: