Antwort 18.11.2024 von Thorsten Frei CDU
Dass wir das heutige Staatsangehörigkeitsrecht ablehnen und ändern wollen, ist bekannt
Dass wir das heutige Staatsangehörigkeitsrecht ablehnen und ändern wollen, ist bekannt
Wenn ihr Sohn auch türkischer Staatsangehöriger ist, gilt für ihn auch die Wehrpflicht in der Türkei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.
Die zentrale Frage in Ihrem Fall ist aber, ob Sie grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, um eingebürgert zu werden.
Bitte beachten Sie, dass ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine rechtliche Beratung anbieten darf. Allerdings verweise ich Sie gerne auf folgende offizielle Website, auf der Sie umfassende Informationen zum Thema Einbürgerung finden: