Frage von Sonja G. • 02.09.2023

Antwort von Markus Käser SPD • 05.09.2023
Es gibt kaum wichtigere Themen
Es gibt kaum wichtigere Themen
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Weitere Änderungen bzgl. des Elternnachzugs sind nicht vorgesehen.
Wir müssen die Pflegeversicherung dringend finanziell stabilisieren, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl.